Durch die Einführung der Belegerteilungspflicht sind wir verpflichtet, bei jeder Barzahlung einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Würden wir das händisch machen, so wäre für unsere Kunden besonders bei Marktverkäufen oftmals eine erhebliche Wartezeit entstanden.
Für den Verkauf von Urprodukten (z.B. Honig) gibt es zwar Ausnahmen, doch Produkte wie z.B. Propolistropfen oder Lippenbalsam fallen nicht darunter. Wir wollen aber nicht beliebte Produkte aus unserem Sortiment nehmen, nur weil ein neues Gesetz eingeführt wurde. Das wäre bestimmt nicht im Sinne unserer Kunden!
Daher haben wir eine Registrierkasse angeschafft und werden unseren Kunden künftig wie es das Gesetz verlangt einen Kassenbon aushändigen. Bleibt nur noch die Frage, ob wir vor unserem Betrieb noch einen Mistkübel installieren müssen, für die Belege, die eigentlich niemand will und jeder möglichst schnell wegwerfen möchte ;-)