Tatsächlich ist Honig aus österreichischer Produktion grundsätzlich immer per se Rohhonig, denn in der Honigverordnung ist klar festgelegt, dass
- dem Honig weder Pollen noch andere honigeigene Bestandteile entzogen werden darf,
- dem Honig darf nichts anderes als Honig beigegeben werden darf,
- der Honig nicht so stark erhitzt worden sein darf, dass die natürlichen Enzyme vernichtet oder in erheblicher Weise inaktiviert wurden.
Da der Begriff Rohhonig in der EU eigentlich gar nicht zugelassen ist und die beschriebenen Eigenschaften sowieso aufgrund gesetzlicher Regelungen selbstverständlich sind, sprechen wir genau genommen von "irreführender Werbung".


